Liebe Patient*innen,
hiermit möchten wir Sie darauf hinweisen, dass wir durch die Sächsische Corona-Schutzverordnung (SächsCoronaSchVO) und durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet sind, die 3-G-Regel in unserem Therapiezentrum durchzusetzen und zu überprüfen.
Hierfür wird der entsprechende Nachweis von unseren Mitarbeiter*innen kontrolliert. Halten Sie diesen bitte umgehend beim Betreten unserer Räumlichkeiten bereit.
Zum Nachweis eines negativen Schnelltests sind ausschließlich Bescheinigungen von offiziellen Testzentren erlaubt.
Ergänzend möchten wir anmerken, dass im arcanum Gesundheitszentrum die Hygieneauflagen vollumfänglich umgesetzt werden und somit kein Grund für eine Absage Ihrer medizinisch notwendigen Termine besteht.
Abschließend weisen wir darauf hin, dass unsere Absagefristen weiterhin gelten und zur Vermeidung einer Ausfallrechnung eingehalten werden müssen.
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