Vielleicht ist Ihnen bereits aufgefallen, dass die Patientenzuzahlungen für Heilmittel seit dem 01.07.2019 nun höher ausfallen. Höher,als noch vor wenigen Monaten. Der gute Grund dafür, dass Sie nun pro Rezept mehr Eigenleistung ausgeben: alle Heilmittel (für gesetzlich Krankenversicherte) sind mit bundeseinheitlichen Preisen vergütet. Keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West, Nord und Süd. Alle geltenden Verträge (nach §125, Abs.2, SGB V) bleiben mit den bereits vereinbarten Leistungen zu den neuen Preisen bestehen.

Mit dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG vom 11.05.2019) erfolgt eine Stärkung der therapeutischen Berufe. Kern dieses Paketes ist eine, über lange Zeit erkämpfte, bessere Bezahlung dieser Berufsgruppen. Das soll dazu beitragen dem vorhersehbaren Engpass an Fachkräften entgegenzuwirken!

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